Die Bestattungsvorsorge
Sorge, Fürsorge und Vorsorge. Drei Worte, die zusammengehören. Denn auch am Ende des Lebens sind selbst getroffene Entscheidungen die besseren Entscheidungen. Halten Sie Ihre Wünsche fest und entscheiden Sie sich für eine Bestattungsvorsorge, bevor der eigene Lebenshorizont erreicht ist.
Was gehört zur Bestattungsvorsorge?
Mit der Bestattungsvorsorge legen Sie schon zu Lebzeiten fest, wie Sie beerdigt werden möchten und an welchem Ort die Beisetzung erfolgen soll. So haben Sie die Möglichkeit, alles nach Ihren Wünschen zu gestalten. Den Angehörigen nehmen Sie damit einige schwere Entscheidungen ab. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Bestattungsvorsorge. Mit einer Sterbegeldversicherung und einem Vorsorgevertrag schaffen Sie sich finanzielle Rücklagen und Sicherheit für den Todesfall. Eine Bestattungsverfügung sorgt aus organisatorischer Sicht für Klarheit.
Schriftform
Der Bestattungsvorsorgevertrag sollte in schriftlicher Form erfolgen. Die Urkunde ist vom Auftraggeber und vom Bestatter zu unterzeichnen.
Sorgfalts- und Hinweispflicht
Der Bestatter muss auf das Risiko schwankender Preise und Zinsen hinweisen. Es ist zu erläutern, wie dieses Risiko im Vertrag berücksichtigt worden ist.
Totenfürsorge
Die Totenfürsorge wird in der Regel von den bestattungspflichtigen Personen wahrgenommen. Der Auftraggeber kann eine Erklärung über die Zuständigkeit abgeben.
Kündigung
Der Vertrag zur Bestattungsvorsorge muss die Möglichkeit einer Kündigung vorsehen.
Inhalte
Der Bestattungsvorsorgevertrag regelt die Details der Beisetzung, das Totenfürsorgerecht und die Finanzierung der eigenen Beerdigung.
DIN Norm
Die DIN EN 15017 beinhaltet formelle und inhaltliche Verpflichtungen des Bestatters im Beratungsvorfeld und bei der Abfassung und Unterzeichnung des Vertrags.
Welche Möglichkeiten der Bestattungsvorsorge gibt es?
Vorsorgevertrag
Finanzielle und organisatorische Vorsorge
Sterbegeldversicherung
Vorsorge für den Todesfall und Entlastung der Angehörigen
Bestattungsverfügung
Organisatorische Vorgaben zur Bestattung, keine finanzielle Absicherung
Welche Vertragsformen gibt es?
Der Bestattungsvorsorgevertrag wird vertrauensvoll zwischen dem Vorsorgenden und einem Bestattungsunternehmen abgeschlossen. Hinsichtlich der Vertragsform bieten sich verschiedene Möglichkeiten.
Zahlung direkt an den Bestatter
Der Auftraggeber entrichtet die Vergütung einschließlich aller Auslagen wie zum Beispiel Gebühren unmittelbar an den Bestatter. Die Höhe dieser Vergütung richtet sich nach der individuellen Vereinbarung. Sämtliche Zahlungen sind auf einem gesonderten Konto anzusparen. Sie sind mit dem Sperrvermerk versehen, dass die Beiträge ausschließlich für die Bestattung Verwendung finden. Üblicherweise sind auch die Zinsen zur Abdeckung der Bestattungskosten zu verwenden.
Bestattungstreuhandvertrag
Beim Bestattungstreuhandvertrag wird die Vergütung zur Absicherung der späteren Bestattungskosten auf ein Treuhandkonto eingezahlt. In diesem Fall erwirbt der Treuhänder das Vorsorgevermögen, ist aber aufgrund der Treuhandabrede an dessen eigenständiger Verwertung gehindert.
Vertrag zugunsten Dritter
Der Vorsorgende kann mit der Bank einen Vertrag zugunsten Dritter (gemäß § 328 BGB) abschließen. Der Begünstigte ist dabei der Bestatter. Dieser erwirbt mit dem Eintritt des Todesfalls gemäß § 331 BGB die Guthabenforderung gegenüber der Bank beziehungsweise dem Treuhänder.
Abtritt des Auszahlungsanspruches
Die vertraglichen Regelungen können auch so gestaltet werden, dass der Vorsorgende seinen Auszahlungsanspruch aus dem Sparvertrag ab dem Zeitpunkt seines Todes gemäß § 398 BGB an den Bestatter abtritt.
Unsere Leistung
Information über die Möglichkeiten der Bestattungsvorsorge
Die Beratung über eine angemessene Bestattungsvorsorge zählt zu den wichtigsten Aufgaben eines Bestatters. Wir informieren Sie gern, wie Sie finanziell vorsorgen können und welche Wünsche im Rahmen der Bestattungsvorsorge für die eigene Beerdigung festgehalten werden können.
Welche Arten von Sterbegeld gibt es?
Seit Anfang 2004 zählt das Sterbegeld nicht mehr zum Leistungskatalog der gesetzlichen oder privaten Krankenkassen. Die zuvor verbindliche Leistung wurde ersatzlos aus dem Sozialgesetzbuch gestrichen. Im Todesfall besteht demnach kein Anspruch mehr auf diese finanzielle Unterstützung. Einige Gruppen bilden dabei eine Ausnahme und können die Bezuschussung der Bestattungskosten weiterhin in Anspruch nehmen.
Sterbegeld der gesetzlichen Unfallversicherung
Stirbt jemand durch einen Arbeitsunfall oder eine berufsbedingte Krankheit, erhalten die Hinterbliebenen das Sterbegeld der gesetzlichen Unfallversicherung. Jeder Arbeitnehmer, Auszubildende oder Schüler ist gesetzlich unfallversichert.
Sterbegeld von der Rentenversicherung
Über die gesetzliche Rentenversicherung wird kein Sterbegeld ausgezahlt. Es gibt jedoch eine andere Form der finanziellen Unterstützung. Die Rentenversicherung unterstützt beim Tod des Ehepartners mit der Auszahlung der Rente für Hinterbliebene im Sterbevierteljahr. In diesem Zeitraum bekommt der Partner die volle Höhe der Hinterbliebenenrente ausgezahlt. Anschließend verringert sich der Betrag je nach Rentenhöhe auf 55 bis 60 Prozent der sogenannten großen Witwenrente.
Sterbegeld vom Arbeitgeber
Der Arbeitgeber zahlt in der Regel kein Sterbegeld. Der öffentliche Dienst stellt dabei allerdings eine Ausnahme dar. In manchen Tarifverträgen ist das Sterbegeld als Arbeitgeberleistung festgesetzt. Bei Zweifeln über die Bezuschussung der Bestattungskosten fragen Sie beim Arbeitgeber oder der gewerkschaftlichen Vertretung nach.
Vorsorge mit einer Sterbegeldversicherung
Die klassische Sterbegeldversicherung ist ebenfalls eine Art der Bestattungsvorsorge. Der Vertrag regelt ausschließlich die finanziellen Aspekte der Beisetzung. Persönliche Wünsche für die Bestattung und die Gestaltung der Grabstätte werden darin nicht festgeschrieben. Mit dem Wegfall des Sterbegeldes aus der gesetzlichen Krankenversicherung hat die Sterbegeldversicherung an Bedeutung gewonnen. Die Vertragsform ist Bestandteil von Lebensversicherungsverträgen. Die Zweckbindung des Versicherungsbetrages muss durch eine entsprechende Vereinbarung gesichert sein.
Häufige Fragen zur Bestattungsvorsorge
Was ist ein Bestattungsvorsorgevertrag? aufklappen zuklappen
Ein Bestattungsvorsorgevertrag ist ein Vertrag, mit dem eine Person zu Lebzeiten alle Einzelheiten ihrer Bestattung regelt und diese finanziell absichert. Jeder erhält damit die Möglichkeit, seine Angehörigen im Todesfall zu entlasten. Mit dem Vorsorgevertrag verschafft man sich Gewissheit, dass die eigenen Bestattungswünsche erfüllt werden.
Was kostet Bestattungsvorsorge? aufklappen zuklappen
Die Kosten der Bestattungsvorsorge sind abhängig von den individuellen Wünschen des Vorsorgenden. Die Wahl der Bestattungsart und die Größe der Trauerfeier machen einen großen Anteil der Kosten aus. Lassen Sie sich gern von uns beraten. Wir zeigen Ihnen, was bei der Bestattungsvorsorge wichtig ist und wo Sie sparen können!
Wann sollte man eine Bestattungsvorsorge abschließen? aufklappen zuklappen
Für den Abschluss einer Bestattungsvorsorge gibt es keinen festgelegten Zeitpunkt. Jeder sollte sich rechtzeitig mit dem eigenen Tod und der Bestattung beschäftigen, um seinen Angehörigen im Todesfall diese Bürde zu nehmen. Insbesondere bei lebensbedrohlichen Krankheiten ist es ratsam, Vorsorge zu treffen und seine Bestattungswünsche mit anderen zu teilen.
Wie schließe ich einen Bestattungsvorsorgevertrag ab? aufklappen zuklappen
Der Bestattungsvorsorgevertrag wird mit dem Bestatter geschlossen. Darin legen Sie die Einzelheiten Ihrer Beerdigung selbst fest. Ihre persönlichen Wünsche werden schriftlich dokumentiert, von der Wahl der Bestattungsart über die Grabstätte bis hin zur musikalischen Begleitung der Trauerfeier. Auch die Finanzierung der Bestattung wird damit gesichert.
Warum sollte ich für eine Bestattung vorsorgen? aufklappen zuklappen
Bestattungskosten können eine hohe finanzielle Belastung bedeuten. Ohne entsprechende Vorsorge ist es die Pflicht der Angehörigen beziehungsweise Erben, die Kosten zu übernehmen. Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag werden die Hinterbliebenen finanziell und emotional entlastet. Die eigenen Wünsche für die Bestattung werden darin festgehalten.
Wann ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll? aufklappen zuklappen
Die Risikolebensversicherung zahlt beim Tod wie die Sterbegeldversicherung eine vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen. Zweck der Versicherung ist aber nicht die Begleichung der Beerdigungskosten, sondern die Absicherung der Angehörigen, wenn ein Einkommen wegfällt. Das ist besonders bei der Finanzierung von Immobilien wichtig.